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Unsere Einrichtung ist Teil des Gemeindeverbundes Psychiatrie. Wir arbeiten auf Wunsch mit allen wichtigen Menschen in Ihrem Lebensumfeld zusammen.

Unsere aktive Mitgliedschaft:
Nah Dran ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie - DGSP e.V.

Des weiteren stehen wir unter anderem im regelmäßigen Kontakt mit:
- dem Landschaftsverband Rheinland
- der LVR Klinik Bonn
- der Uniklinik Bonn Psychiatrie
- den Sozialbehörden von Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis
- dem Jobcenter der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis
- den Tageszentren in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis

Als Erbringer des ambulant betreuten Wohnens richten wir uns nach den Qualitätsvereinbarungen des Landschaftsverbandes Rheinland und nach eigenen erweiterten Kriterien, die Sie gerne auf Anforderung einsehen können.

Präämbel Gewaltschutz
Hauptziel von Nah Dran ist es dauerhafte Gewaltfreiheit im Rahmen seiner Dienstleistungserbringung zu sichern. Alle Beteiligten sollen sich jederzeit sicher fühlen. Wir sind uns darüber bewusst, dass Gewalt-handlungen auch im unseren betrieblichen Arbeitszusammenhang auftreten können. Gerade auf Grund unseres Leitbildes verpflichten wir uns allen Vorfällen, die wir als Regelverletzung, „einfachen Übergriff„  oder als strafrechtlich relevante Handlung ansehen offen zu zuwenden. Wir unternehmen eine Einschätzung der Zuordnung – ggf.  unter Hinzuziehung von  Beratungsstellen, Ordnungsamt und  Polizei. Wir verpflichten uns gerade im Falle von strafrechtlichen relevanten Vorfällen auf jeden Fall die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten und  ggf auch Anzeige zu erstatten.  

Nah dran ist Leistungserbringer für Leistungen  nach §131 SGB IX  und hier ausschließlich  im Rahmen  der sozialen Teilhabe  für Erwachsene ab 21 Jahren  - in seltenen Ausnahmefällen als Übergang zum erwachsenen Alter auch für junge Erwachsene im Alter von 18-21 Jahren nach  § 35a SGB  VIII.

Die von Nah Dran betreuten KlientInnen leben ausschließlich in einer selbstangemieteten Wohnung. Die Dienstleistungen finden in der Wohnung  der KlientInnen und am Standort von Nah Dran - Besprechungsraum -  oder bei Begleitungen zu Terminen bei ÄrztInnen, Behörden, Freizeiteinrichtungen etc. statt. Befinden sich die KlientInnen in stationärer Reha/Krankenhaus -behandlung werden sie auch bei Bedarf dort aufgesucht.

Allen KlientInnen ist gemeinsam, dass bei Ihnen die fachärztliche Feststellung einer psychischen oder geistigen Behinderung vorliegt.

Grundsätzlich sind alle unterstützen KlientInnen zu einer überwiegenden selbstbestimmten Lebensweise in ihrer selbst angemieteten Wohnung in der Lage. 

Alle KlientIinnen sind in der Hauptsache zu einer freien Willensbildung fähig. Je nach zu Grunde liegender Diagnose und akuten Ereignissen unterliegen einzelne KlientInnen phasenweise spezifischen Einschränkungen der freien Willensbildung durch Alkohol, Drogen, Medikamente, Wahnvorstellungen und akuten Psychosen.

Es kommt durch Mitarbeitende von Nah Dran zu keinerlei  Ausführungen freiheitseinschränkender   Eingriffen oder  Maßnahmen.

Vom Selbstverständnis her beruft sich Nah Dran  auf die Grundwerte  der Reformpsychiatrie, insbesondere vertreten durch „ Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie e.V. „  kurz DGSP Detmold . Auszugsweise seien hier einige zentrale Leitsätze unseres Handelns aufgeführt:      

1. Alle Beteiligten im Bereich von  psychiatrischen Arbeitsfeldern sind gleichberechtigte Teilnehmer – also alle Mitarbeitenden und KlientInnen und  beteiligte Dritte.

2. Es gilt in allen Situationen der grundsätzliche Verzicht auf Gewalt in allen seinen Formen und auch die Ausübung von Zwang und Druck ist nicht gestattet - siehe auch Orientierungsliste Punkt 2.1.1

3. Es gilt das Prinzip der Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit allen Beteiligten in allen Bezügen.

Um die Umsetzung dieser Ziele darzustellen und zu  gewährleisten, ist die Konzeption zum Gewaltschutz in unserem Betrieb verfasst worden.


 
  Impressum – © Nah Dran 2019