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Unsere Einrichtung ist Teil des
Gemeindeverbundes Psychiatrie. Wir arbeiten auf Wunsch mit allen wichtigen Menschen in Ihrem Lebensumfeld zusammen. Des weiteren stehen wir unter anderem im
regelmäßigen Kontakt mit: Als Erbringer des ambulant betreuten Wohnens richten wir uns nach den Qualitätsvereinbarungen des Landschaftsverbandes Rheinland und nach eigenen erweiterten Kriterien, die Sie gerne auf Anforderung einsehen können. Präämbel Gewaltschutz Nah dran ist Leistungserbringer für Leistungen nach §131 SGB IX und hier ausschließlich im Rahmen der sozialen Teilhabe für Erwachsene ab 21 Jahren - in seltenen Ausnahmefällen als Übergang zum
erwachsenen Alter auch für junge Erwachsene im Alter von 18-21 Jahren nach § 35a SGB VIII. Die von Nah Dran betreuten KlientInnen leben ausschließlich
in einer selbstangemieteten Wohnung. Die Dienstleistungen finden in der
Wohnung der KlientInnen und am Standort
von Nah Dran - Besprechungsraum - oder
bei Begleitungen zu Terminen bei ÄrztInnen, Behörden, Freizeiteinrichtungen etc.
statt. Befinden sich die KlientInnen in stationärer Reha/Krankenhaus
-behandlung werden sie auch bei Bedarf dort aufgesucht. Allen KlientInnen ist gemeinsam, dass bei Ihnen die
fachärztliche Feststellung einer psychischen oder geistigen Behinderung
vorliegt. Grundsätzlich sind alle unterstützen KlientInnen zu einer überwiegenden
selbstbestimmten Lebensweise in ihrer selbst angemieteten Wohnung in der
Lage. Alle KlientIinnen sind in der Hauptsache zu einer freien
Willensbildung fähig. Je nach zu Grunde liegender Diagnose und akuten
Ereignissen unterliegen einzelne KlientInnen phasenweise spezifischen Einschränkungen
der freien Willensbildung durch Alkohol, Drogen, Medikamente, Wahnvorstellungen
und akuten Psychosen. Es kommt durch Mitarbeitende von Nah Dran zu keinerlei Ausführungen freiheitseinschränkender Eingriffen oder Maßnahmen. Vom Selbstverständnis her beruft sich Nah Dran auf die Grundwerte der Reformpsychiatrie, insbesondere vertreten
durch „ Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie e.V. „ kurz DGSP Detmold . Auszugsweise seien hier
einige zentrale Leitsätze unseres Handelns aufgeführt: 1. Alle Beteiligten im Bereich von psychiatrischen Arbeitsfeldern sind
gleichberechtigte Teilnehmer – also alle Mitarbeitenden und KlientInnen und beteiligte Dritte. 2. Es gilt in allen Situationen der grundsätzliche Verzicht
auf Gewalt in allen seinen Formen und auch die Ausübung von Zwang und Druck ist
nicht gestattet - siehe auch Orientierungsliste Punkt 2.1.1 3. Es gilt das Prinzip der Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit
allen Beteiligten in allen Bezügen. Um die Umsetzung dieser Ziele darzustellen
und zu gewährleisten, ist die Konzeption zum Gewaltschutz in unserem
Betrieb verfasst worden.
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Impressum – © Nah Dran 2019 |